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Wissen / Zollsystem

CC599C statt IE599 — was Exporteure wissen müssen

Aktualisiert: März 2026Lesezeit: ca. 8 Min.

Die Europäische Union modernisiert ihre Zollsysteme im Rahmen des AES/ECS Phase 2 Programms. Eine der wichtigsten Änderungen für Exporteure: Die bisherige Ausfuhrbestätigung IE599 wird durch die neue Nachricht CC599C ersetzt. In diesem Artikel erklären wir, was sich geändert hat, welche Auswirkungen das auf Ihre Exportprozesse hat und was Sie tun müssen.

Was ist CC599C?

CC599C (Confirmation of Exit) ist die neue Nachricht im europäischen Ausfuhrsystem, die bestätigt, dass Waren das Zollgebiet der EU tatsächlich verlassen haben. Sie wird vom Ausfuhrzollamt generiert, nachdem das Ausgangszollamt den physischen Warenausgang gemeldet hat.

CC599C ist Teil des neuen EU Customs Data Model und ersetzt die bisherige IE599-Nachricht, die im älteren ECS-System (Export Control System) verwendet wurde. Die Umstellung erfolgt schrittweise im Rahmen des AES Phase 2 Projekts der Europäischen Kommission.

Unterschiede zwischen CC599C und IE599

Die wichtigsten Unterschiede im Überblick:

MerkmalIE599 (alt)CC599C (neu)
SystemECS Phase 1 / NCTSAES / ECS Phase 2
NachrichtenformatEDIFACT / XML (national)EU Customs Data Model (harmonisiert)
DatenumfangBasis-AusfuhrdatenErweiterte Daten (Teilausfuhr, mehrere Ausgangsstellen)
TeilausfuhrBegrenzt unterstütztVollständig unterstützt
CodierungNationale CodesEU-weit harmonisierte Codes
Steuerliche AnerkennungJaJa (vollwertiger Nachfolger)

Was bedeutet das für die Umsatzsteuer?

Die Ausfuhrbestätigung — ob IE599 oder CC599C — ist der zentrale Nachweis, dass Waren das Zollgebiet der EU verlassen haben. Dieser Nachweis ist Voraussetzung für die Umsatzsteuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen.

In Deutschland regelt §4 Nr. 1a UStG i.V.m. §6 UStG die Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen. Der Exporteur muss nachweisen können, dass die Ware das Gemeinschaftsgebiet verlassen hat. Die Ausfuhrbestätigung (CC599C oder IE599) ist der Regelnachweis hierfür.

Wichtig: CC599C wird von den Finanzbehörden in allen EU-Mitgliedstaaten als vollwertiger Ausfuhrnachweis anerkannt. Wenn Ihr Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer nach einem „IE599“ fragt, ist CC599C die aktuelle Entsprechung.

Praxistipp: Informieren Sie Ihre Buchhaltung und Ihren Steuerberater über die Umstellung von IE599 auf CC599C. Die inhaltliche Funktion ist identisch, aber der Dokumentenname und das Format haben sich geändert.

Welche Länder haben bereits umgestellt?

Die Umstellung auf AES/ECS Phase 2 (und damit auf CC599C) erfolgt schrittweise. Stand März 2026:

  • Bereits umgestellt: Deutschland (ATLAS-AES 3.0), Frankreich (DELTA-G/DELTA-X), Niederlande (DMS), Belgien (AES, ehemals PLDA Export), Polen (AES/ECS2 PLUS) und weitere
  • In der Übergangsphase: Einige süd- und osteuropäische Mitgliedstaaten
  • Geplant bis Ende 2026: Vollständige EU-weite Harmonisierung

Was müssen Sie tun?

  1. EDI-Schnittstellen aktualisieren — Wenn Sie Zollnachrichten automatisiert verarbeiten, passen Sie Ihre Systeme auf das neue CC599C-Format an.
  2. Buchhaltung informieren — Stellen Sie sicher, dass Ihre Buchhaltung CC599C als Ausfuhrnachweis akzeptiert.
  3. Steuerberater briefen — Teilen Sie Ihrem Steuerberater mit, dass CC599C der Nachfolger von IE599 ist und als Ausfuhrnachweis für §4 Nr. 1a UStG dient.
  4. Archivierung anpassen — Stellen Sie sicher, dass CC599C-Nachrichten gemäß den Aufbewahrungsfristen (10 Jahre in Deutschland) korrekt archiviert werden.

Übergangsphase: IE599 und CC599C parallel

Während der Übergangsphase können sowohl IE599 als auch CC599C Nachrichten generiert werden — je nach System des Ausfuhrmitgliedstaates. Beide sind steuerlich gleichwertig. Die parallele Existenz beider Formate wird voraussichtlich bis Ende 2026 andauern, bis alle EU-Mitgliedstaaten vollständig auf das neue System umgestellt haben.

Häufig gestellte Fragen

Was ist CC599C?

CC599C ist die neue Nachricht im AES/ECS Phase 2 System der EU, die als Ausfuhrbestätigung dient. Sie bestätigt, dass Waren das Zollgebiet der EU tatsächlich verlassen haben, und ersetzt die bisherige IE599.

Was ist der Unterschied zwischen CC599C und IE599?

Beide erfüllen die gleiche Funktion. CC599C verwendet jedoch ein erweitertes Datenmodell, unterstützt neue Szenarien wie Teilausfuhren und basiert auf dem EU-weit harmonisierten Customs Data Model.

Gilt CC599C als Ausfuhrnachweis für die Umsatzsteuer?

Ja. CC599C wird von den Finanzbehörden aller EU-Mitgliedstaaten als vollwertiger Ausfuhrnachweis anerkannt (z.B. §4 Nr. 1a UStG in Deutschland, §6 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 in Österreich).

Wann wird CC599C EU-weit eingeführt?

Die Umstellung erfolgt schrittweise. Einige Länder (darunter Deutschland, Polen, Niederlande) haben bereits umgestellt. Die vollständige EU-weite Einführung ist für Ende 2026 vorgesehen.

Muss ich meine internen Systeme anpassen?

Wenn Sie EDI-Schnittstellen nutzen, ja. Wenn Sie manuell arbeiten oder einen Zollagenten beauftragen, ändert sich operativ wenig — der Inhalt der Bestätigung bleibt im Kern gleich.

Siehe auch

MRN schließen Hamburg | MRN schließen Bremerhaven | MRN schließen Rotterdam | MRN schließen Wilhelmshaven

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Rechtlicher Hinweis:Die Informationen in diesem Artikel dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechts- oder Zollberatung dar. Für individuelle Angelegenheiten empfehlen wir die Beratung durch einen zugelassenen Zollagenten.