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Wissen / Zollsystem

ATLAS Ausfuhr — Deutschlands Zollsystem für Exporte erklärt

Aktualisiert: März 2026Lesezeit: ca. 10 Min.

ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) ist das Rückgrat des deutschen Zollwesens. Für Exporteure ist das Verständnis des ATLAS-Ausfuhrprozesses entscheidend — insbesondere, wenn der Ausgangsvermerk ausbleibt. Dieser Artikel erklärt den Nachrichtenfluss, die Anbindung an Hafensysteme und die häufigsten Probleme.

Was ist ATLAS?

ATLAS ist das elektronische Zollabwicklungssystem der deutschen Zollverwaltung, betrieben vom Informationstechnik­zentrum Bund (ITZBund). Es wurde 2009 eingeführt und wickelt seither alle zollrechtlichen Verfahren elektronisch ab:

  • Ausfuhranmeldungen und Ausfuhrüberwachung
  • Einfuhranmeldungen
  • Versandverfahren (NCTS)
  • Kommunikation mit den Zollsystemen anderer EU-Mitgliedstaaten
  • Anbindung an Hafensysteme für die Warenausgangsüberwachung

ATLAS ist kein öffentlich zugängliches Webportal. Der Zugang erfordert eine zertifizierte ATLAS-Software, einen Zugangsberechtigungsnachweis und technische Anbindung an die Zoll-IT-Infrastruktur. Die meisten Unternehmen nutzen ATLAS über ihren Zollagenten oder spezialisierte Software-Anbieter.

ATLAS-AES 3.0: Mit der Version 3.0 hat Deutschland das Ausfuhrmodul an das neue EU-Nachrichtenformat (AES Phase 2) angepasst. Seitdem werden CC-Nachrichten (z.B. CC515C, CC528C, CC599C) statt der bisherigen IE-Nachrichten verwendet.

Nachrichtenfluss bei einer ATLAS-Ausfuhr

Jede Ausfuhr im ATLAS-System durchläuft einen definierten Nachrichtenfluss. Das Verständnis dieses Flusses ist entscheidend, um zu verstehen, wo Probleme auftreten können:

1

IE515/CC515C — Ausfuhranmeldung

Der Ausführer (oder sein Zollagent) gibt die Ausfuhranmeldung im ATLAS ab. Die Anmeldung enthält alle Daten zur Ware, zum Empfänger und zum geplanten Ausgangshafen. Das System vergibt eine eindeutige MRN (Movement Reference Number).

2

IE528/CC528C — Annahme und MRN-Vergabe

Das Ausfuhrzollamt nimmt die Anmeldung an und vergibt die MRN. Anschließend erfolgt mit IE529/CC529C die Überlassung zur Ausfuhr. Ab der Überlassung läuft die 150-Tage-Frist, innerhalb derer der Warenausgang erfolgen muss.

3

IE529/CC529C — Überlassung zur Ausfuhr

Das Ausfuhrzollamt überlässt die Ware zur Ausfuhr. Die Ware darf nun zum Ausgangszollamt (z.B. Seehafen) transportiert werden. Diese Meldung basiert auf den Daten der Hafensysteme und ist der kritische Punkt, an dem die meisten Probleme auftreten.

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CC599C Ausgangsvermerk

Das Ausfuhrzollamt generiert den Ausgangsvermerk und übermittelt ihn an den Ausführer. Dieser ist der Ausfuhrnachweis für die Umsatzsteuerbefreiung.

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ATLAS-Statuscodes für Ausfuhren

Die wichtigsten Statuscodes im ATLAS-Ausfuhrverfahren:

StatusBedeutungHandlungsbedarf
AngenommenAusfuhranmeldung eingegangen, wird geprüftAbwarten
ÜberlassenWare darf zum Ausgangshafen verbracht werdenTransport zum Hafen
Überlassen, nicht ausgetretenKein Warenausgang gemeldet — offene AusfuhrAb Tag 21 handeln
AusgetretenPhysischer Warenausgang bestätigtAusgangsvermerk folgt
ErledigtAusgangsvermerk (CC599C) erteiltArchivierung
UngültigVorgang nach 150 Tagen verfallenAlternativbelege

Der kritische Status ist „Überlassen, nicht ausgetreten“. Wenn Ihre Ausfuhr diesen Status länger als 20 Tage hat, sollten Sie dringend einen spezialisierten Dienstleister mit der Klärung beauftragen.

Anbindung an Hafensysteme

Die Schnittstelle zwischen ATLAS und den Hafensystemen ist der neuralgische Punkt im Ausfuhrverfahren. Die Hafensysteme melden den physischen Warenausgang an den Zoll — und genau bei dieser Meldung treten die meisten Probleme auf.

Die relevanten Hafensysteme sind technisch anspruchsvolle, spezialisierte Plattformen:

  • EMP (ehemals ZAPP) — Hamburgs Exportmeldeportal, verbindet die Hafenbetreiber mit dem Zollamt Hamburg-Hafen. Komplexe Datenstruktur mit spezifischen Feldanforderungen.
  • BHT (Bremer Hafentelematik) — Eigenständiges System für Bremerhaven mit anderer Infrastruktur als Hamburg.
  • WHT (Wilhelmshavener Hafentelematik) — System für Wilhelmshaven, technisch verwandt mit BHT.
  • Portbase — Niederländisches Port-Community-System für Rotterdam und Amsterdam. Bei deutschen Ausfuhren über niederländische Häfen besonders komplex, da zwei nationale Zollsysteme koordiniert werden müssen.
  • APCS (Antwerp Port Community System) — Belgisches System für Antwerpen und Zeebrugge.

Jedes dieser Systeme hat eigene Zugänge, Datenformate und Verfahrenswege. Die Bedienung erfordert spezialisiertes Know-how, das weit über normales Zollwissen hinausgeht.

Häufige Probleme bei ATLAS-Ausfuhren

Die häufigsten Gründe, warum der ATLAS-Ausfuhrprozess nicht wie geplant abläuft:

An der Schnittstelle Hafen–Zoll

  • MRN wurde im Hafensystem nicht erfasst oder falsch zugeordnet
  • Container wurde umgeladen, aber das Hafensystem nicht aktualisiert
  • Reederei hat den Container als „on board“ gemeldet, aber das Hafensystem hat die Zollmeldung nicht ausgelöst
  • Gewichtsabweichung zwischen Ausfuhranmeldung und Hafenmeldung überschreitet die Toleranzgrenze

Im ATLAS-System selbst

  • Falsches Ausgangszollamt in der Ausfuhranmeldung angegeben
  • Ausfuhranmeldung wurde storniert, aber die Ware trotzdem verschifft
  • Technische Probleme bei der Nachrichtenverarbeitung zwischen ATLAS-Instanzen

Bei länderübergreifenden Ausfuhren

  • Deutsche Ausfuhranmeldung, aber Ausgang über niederländischen oder belgischen Hafen
  • Abstimmungsprobleme zwischen ATLAS und dem Zollsystem des Ausgangsstaates

All diese Probleme erfordern für die Lösung spezialisiertes Know-how und Zugang zu den jeweiligen Systemen. Ein normaler Zollagent hat in der Regel keinen Zugang zu den Hafensystemen und kann die Ursache daher nicht direkt beheben.

Länderübergreifende Ausfuhren

Ein besonders komplexes Szenario: Die Ausfuhranmeldung wird in Deutschland im ATLAS abgegeben, aber die Ware verlässt die EU über einen nicht-deutschen Hafen — z.B. Rotterdam oder Antwerpen.

In diesem Fall müssen drei Systeme koordiniert werden:

  1. ATLAS (deutsches Ausfuhrzollamt)
  2. Nationales Zollsystem des Ausgangsstaates (z.B. DMS in den Niederlanden, AES in Belgien)
  3. Hafensystem (z.B. Portbase, APCS)

Probleme an einer dieser Schnittstellen können dazu führen, dass der Ausgangsvermerk nicht erteilt wird. Die Klärung erfordert Expertise in allen beteiligten Systemen und ist ohne einen spezialisierten Dienstleister mit länderübergreifender Erfahrung kaum effizient zu bewerkstelligen.

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Häufig gestellte Fragen zu ATLAS

Was ist ATLAS?

ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) ist das elektronische Zollsystem Deutschlands. Es wickelt alle zollrechtlichen Verfahren elektronisch ab — von der Ausfuhranmeldung bis zum Ausgangsvermerk.

Wie funktioniert der Nachrichtenfluss?

IE515/CC515C (Ausfuhranmeldung) → IE528/CC528C (Überlassung) → IE529/CC529C (Ausgangsresultat) → CC599C (Ausgangsvermerk). Jede Nachricht hat eine spezifische Funktion im Ausfuhrprozess.

Wie verbindet sich ATLAS mit den Hafensystemen?

ATLAS kommuniziert über elektronische Schnittstellen mit den Hafensystemen (EMP in Hamburg, BHT in Bremerhaven, WHT in Wilhelmshaven, Portbase in Rotterdam, APCS in Antwerpen). Diese Kommunikation ist komplex und störungsanfällig — ein häufiger Grund für offene Ausfuhren.

Was bedeuten die ATLAS-Statuscodes?

Kritisch ist der Status „Überlassen, nicht ausgetreten“: Die Ware wurde zur Ausfuhr überlassen, aber kein Warenausgang gemeldet. In diesem Fall sollten Sie nach 20 Tagen einen spezialisierten Dienstleister beauftragen.

Kann ich ATLAS selbst bedienen?

ATLAS erfordert zertifizierte Software und einen Zugangsberechtigungsnachweis. Die meisten Unternehmen nutzen ATLAS über Zollagenten. Für die Lösung von Problemen bei offenen Ausfuhren reicht normaler ATLAS-Zugang nicht aus — dafür ist zusätzlich Zugang zu den Hafensystemen erforderlich.

Verwandte Themen

Ausgangsvermerk | CC599C statt IE599 | Offene Ausfuhren | Nachforschungsersuchen | Hafen Hamburg | Hafen Rotterdam

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Rechtlicher Hinweis:Die Informationen in diesem Artikel dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechts- oder Zollberatung dar. Für individuelle Angelegenheiten empfehlen wir die Beratung durch einen zugelassenen Zollagenten.